Sehr geehrte Kundin, Shr geehrter Kunde,
wir bitten Sie um Verständnis, dass wir hier keine verbindlichen Komplettpreise aufführen können (und auch nicht dürfen), da die Behördengebühren deutschlandweit - je nach Verwaltungsbezirk - variieren.
Dennoch sind wir bemüht, Ihren Gesamtpreis vorab so transparent und korrekt wie möglich darzustellen.
Wir garantieren Ihnen, dass Sie NIE mehr bezahlen müssen, als Sie von unseren kompetenten Beratern beim Erstbesuch mitgeteilt bekommen.
VOR Ihrer Beauftragung erhalten Sie bei Ihrem Ersttermin eine verbindliche Kostenaufstellung für Ihr Gesamtvorhaben. Ihre Endrechnung wird den exakt gleichen Betrag aufweisen.
Unsere Dienstleistung kostet Sie maximal 59,-€* - Punkt.
Eine Übersicht über die durchschnittlichen KFZ-Behördengebühren in Deutschland:
Quellen: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Eigenrecherche Mai 2024; Die tatsächlich zu entrichtenden Gebühren können davon abweichen, da jedes Bundesland bzw. jede Zulassungsstelle den Gebührenrahmen frei festsetzen kann. Wir übernehen keine Haftung für die Richtigkeit der hier präsentierten Inhalte.
Unsere Rechnung beinhaltet die Behördengebühren zzgl. der Kosten unserer Leistungen und Lieferungen.
immer klar
´immer transparent
immer eindeutig
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* Für Behördenangelegenheiten. Zusatz- und Sonderleistungen (Kennzeivhen, Montage, Überführung, etc.) werden gesondert berechnet. Ein verbindlicher
Endpreis wird Ihnen von unserem Außendienst beim Erstbesuch mitgeteilt. (Durch variierende Behördengebühren kann dieser abweichen.)